Donnerstag, 20. Januar 2022

Coronaschutzverordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab Freitag, 04.03.22 gilt die neue beigefügte Coronaschutzverordnung.

 

Wesentliche Änderung für den Sport:

Für Sportstätten im Innen- und Außenbereich gilt, dass die 2G und 2G+-Regel entfällt.

Es gilt die 3G-Regel, somit müssen die Nutzer*innen geimpft oder genesen oder getestet sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ines Poppenborg

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